F.
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Reged: 03/11/2001
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Posts: 781
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Loc: Schwarzwald
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Re: Xenonscheinwerfer
[re: Peter Z.]
27/10/2003 21:07
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Reply
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Hi,
Punkt 9 in den AGBs: Ein Anspruch des Bestellers auf TÜV-Eintragung in den Kraftfahrzeugbrief besteht grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt hat und ausschließlich für Teile, die ausdrücklich mit TÜV ausgewiesen sind. Für Rennsportteile besteht kein Anspruch des Bestellers auf TÜV-Eintragung.
Klingt mir nicht soooo unbedingt nach etwas, was wirklich korrekt eingetragen werden kann. Da wäre ich echt etwas skeptisch... zumal man für den Preis, den die für einen Komplettscheinwerfer verlangen, das ganze auch sicher legal vom Lichttechnischen Institut abnehmen lassen kann. Da ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Grüßle Frank K.
Ich möchte gerne im Schlaf sterben wie mein Opa!
Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!
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