Re: günstige Xenon-kits aus der bucht
[re: Uwe Hoelzer]
29/01/2010 13:21
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Dem kann ich nur zustimmen, Sinn oder Unsinn sei dahingestellt.
Fakt ist, die Nachrüstkits sind laut StVZO nicht zulässig.
Unabhängig davon ob SWRA und LWR verbaut sind oder nicht.
Klar kann man Xenon nachrüsten aber dann auch nur mit den dazugehörigen, auch dafür zugelassenen Scheinwerfern und dann auch nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften.
Im schlimmsten Fall, wenn es z.B. zum Personenschaden nach einem schweren Verkehrsunfall gekommen ist, unabhängig von der Unfallursache, kann es sein und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, das das Fahrzeug durch die Stattsanwaltschaft beschlagnahmt wird und durch einen SV auf Betriebs-und Verkehrssicherheit überprüft wird.
Sollte sich dann herausstellen, das die Beleuchtungsanlage nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und das trifft auf die Nachrüstkits zu, ist die BE des Fahrzeuges erloschen und das bedeutet im Umkehrschluß auch keinen Versicherungsschutz.
Die eigene Versicherung wird auf jeden Fall, dazu ist sie verpflichtet, für den Schaden und die Schadenserstazkosten aufkommen, aber sie tritt an ihren Versicherungsnehmer zurück und holt sich zumindest einen Teil der Kosten wieder.
Und das alles für einen Kit von 30 oder 100 Euro.
Nicht ohne Grund ist die Original Xenon-Lichtanlage so wahnsinnig teuer.
Ich will ja keinem zu Nahe treten, so gut die Lichtausbeute auch sein mag, es ist nicht legal und kann unter Umständen, schwerwiegende Folgen haben.