Einen eigenen Gutachter kann man jederzeit selbst beauftragen. Die Frage ist nur wer ihn letztendlich bezahlt. Und wie Mathias schon schrieb, die Versicherung kann nur Regress fordern, wenn der entstandene Schaden mit dem illegalen Umbau in Zusammenhang gebracht werden kann. Falls dem so ist wäre der Regressanspruch jedoch bei 5000€ gedeckelt. Das, plus Gutachterkosten und Bussgeld, sind das maximale Risiko.