Re: Wärmetauscher wechseln 4.2 Ltr.
[re: Jürgen Benninghaus]
06/05/2008 08:43
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Hallo Jürgen,
wenn eine Werkstatt diese Arbeit ausgeführt und berechnet hat, hast Du einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausführung! Also entweder bessert die Werkstatt nach (wenn sie sich nicht an diese Dinge herantraut, hätte sie das VOR der ersten Reparatur kundtun müssen) oder erstattet Dir zumindest teilweise die Kosten, damit sich eine andere Werkstatt des Problems annehmen kann!
Wenn es eine größere Werkstatt ist und diese Mitglied der Innung ist, kannst Du Dich an eine Schiedsstelle wenden, wenn mit der Werkstatt keinerlei Einigung möglich ist!