G.
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Reged: 20/09/2002
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Posts: 1995
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Loc: 91522 Ansbach
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hier die antwort von der POLIZEI
[re: Günter R.]
29/07/2007 12:26
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Reply
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vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des von Ihnen erworbenen Motorrades. Ihr Anliegen berührt eine sehr komplexe Rechtsmaterie, zu der eine verbindliche Aussage nur schwer zu geben erscheint. Ein Motorrad, wie es von Ihnen beschrieben wurde, d.h. eine entsprechende Lackierung i.V.m. dem (auch abgeänderten) Schriftzug POLIZEI, bzw. das Benutzen eines solchen im öffentlichen Straßenverkehr, könnte marken-, bußgeld- und strafrechtliche Rechtsnormierungen erfüllen. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, dass Ihnen im Hinblick auf die Beschaffenheit bereits im Vorfeld einer Nutzung, seitens der Zulassungsstelle, die Erteilung einer amtlichen Zulassung verweigert wird. Ich kann Ihnen insofern raten den Zustand des Motorrads so zu verändern, dass für den objektiven Betrachter eine Verwechslung mit einem "im Dienst befindlichen" Motorrad bzw. Fahrer ausgeschlossen ist. Das beinhaltet insbesondere die vollständige Entfernung des Schriftzuges POLIZEI und auch den Verzicht auf eine -in welcher Form auch immer- angebrachte Abänderung dieses Begriffs.
Gruß Günter
avzansbach@aol.com
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