B.
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Reged: 08/10/2004
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Posts: 2601
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Loc: nähe Oldenburg, PLZ 49..
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Re: Hier mal der genaue Sachverhalt
[re: Christoph Beer]
26/11/2006 19:35
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Edit
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Reply
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In Antwort auf:
Mit amtlichen Kennzeichen: Ist das vorübergehend (d.h. nicht länger als 18 Monate) abgemeldete Fahrzeug noch mit den entstempelten amtlichen Kennzeichen versehen, dürfen Fahrten in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk zum Zweck der Wiederzulassung und der Durchführung von Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrten bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
d.h. ich darf mit meinem Saisonkennzeichen-Moped, bei dem der Tüv im August abgelaufen ist und das Moped nur bis zum 1.10. angemeldet ist, bei diesem durchaus Moped-freundlichem Wetter jederzeit zur Tüv-Stelle und zurück fahren? Das Kennzeichen ist ja nicht einmal entstempelt, will heissen, die Vorgabe ist mehr als erfüllt. Kennt sich da jemand aus?
In diesem Sinne
Gruß Bernd
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