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Reged: 17/04/2006
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Hier mal der genaue Sachverhalt [re: Steven Gröhling]
      20/11/2006 18:54

Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen

Sollen abgemeldete Fahrzeuge zum Zweck der Wiederzulassung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, so gibt es für die Durchführung dieser Fahrten verschiedene Möglichkeiten:

* Ohne amtliches Kennzeichen:
Das nicht zugelassene Fahrzeug kann in diesem Fall nicht auf eigenen Rädern gefahren werden. Es ist eine Überführung auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger erforderlich.

* Mit Kurzzeitkennzeichen:
Das Kurzzeitkennzeichen kann beim Straßenverkehrsamt gegen Vorlage des Personalausweises und einer Deckungsbestätigung einer Versicherung beantragt werden. Der Antragsteller erhält einen auf ihn ausgestellten Blankofahrzeugschein, in dem die konkreten Fahrzeugdaten nachzutragen sind. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage ab Zulassung gültig und muss nicht zurückgegeben werden.

* Mit roten Kennzeichen:
Rote Kennzeichen zur dauernden Verwendung können zuverlässigen Kraftfahrzeugwerkstätten oder Autohändlern von den Straßenverkehrsämtern zugeteilt werden. Für die Durchführung von Fahrten im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines Fahrzeugs können diese Kennzeichen von den Werkstätten oder Händlern zur Verfügung gestellt werden.

Mit amtlichen Kennzeichen:
Ist das vorübergehend (d.h. nicht länger als 18 Monate) abgemeldete Fahrzeug noch mit den entstempelten amtlichen Kennzeichen versehen, dürfen Fahrten in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk zum Zweck der Wiederzulassung und der Durchführung von Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrten bereits durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Hinweis: Für diese Verfahrensweise ist eine Vorabinformation der Zulassungsstelle nicht erforderlich. Bei der Versicherungsbestätigung muss aber darauf geachtet werden, dass sie nicht erst ab Zulassungsdatum gilt.

Quelle: TÜV Nord





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* TÜV ohne Anmeldung Heiko Bieber 17/11/2006 12:51
. * Re: TÜV ohne Anmeldung Frank Ha.   19/11/2006 18:25
. * also... Peter Kreibich   17/11/2006 13:43
. * Re: also... Steven Gröhling   17/11/2006 15:17
. * Hier mal der genaue Sachverhalt Christoph Beer   20/11/2006 18:54
. * Re: Hier mal der genaue Sachverhalt Bernd Abeln   26/11/2006 19:35
. * Re: Hier mal der genaue Sachverhalt Thomas V.   26/11/2006 22:16

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