Hallo ich hatte bei uns auf Zulassungstelle nachgefragt und es steht auch so auf den Doppelkarten der Vers. die Doppelkarte Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §23 Abs.4 Satz 7 StVO .Dieses kann aber auch vom Versichere Auf der Doppelkarte gestrichen werden .Hier in Berlin bin ich zwar von der Polizei angehalten worden aber haben mich dann zur zulassungstelle weiterfahren lassen .Dieses gilt meines Wissens auch für Fahrten zum TÜV mit anschliesender Faht zur Zurlassungstelle .Aber am besten auch noch mal bei der Versicherung nachfragen ,da einige es auf der Doppelkarte auch streichen.Gruß Steven