M.
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Reged: 09/04/2002
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Posts: 7656
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Loc: Nordbayern ( zwischen Nürnberg und Regensburg)
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Re: Xenon Problem
[re: Klaus H.]
22/02/2006 08:41
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Hallo Klaus. Landläufig besteht die Meinung, wenn der TÜV etwas illegales in die Papiere einträgt, dass es dann legal wird, dem ist aber nicht so. Bei einem Fahrzeug, wie dem V8, bei dem es nie Xenon gab, muss man zum Lichttechnischen Institut nach Karlsruhe, oder dem TÜV Berlin - soweit mein Wissenstand korrekt ist, sind dies die einzigen beiden Stellen in ganz Deutschland, die eine Einzelabnahme machen dürfen. Anders sieht es aus, wenn Du Xenon-Scheinwerfer einbaust, die bereits als solches eine Genehmigung zur Markterscheinung hatten - wenn Du z.B. also aus einem ab Werk xenonbestückten Audi 100 C4 die Scheinwerfer umbaust in einen Audi 100 C4 ohne Xenon, wobei dann evtl. noch die automatische oder dynamische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage seit 5/00 nachzurüsten ist. Der TÜV in jedem anderen Örtchen in Deutschland ist nicht befugt, Xenon-Umbauten abzunehmen. Sobald Änderungen an einem bereits für den Straßenverkehr abgenommenen System wie dem Scheinwerfer erfolgen - auch wenn es z.B. nur der chromglänzende Rahmen um den Reflektor ist, muß eine autorisierte Stelle ( LTI oder TÜV Berlin ) diese Änderung in einer Einzelprüfung abnehmen.
Gruß Manfred.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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