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Reged: 15/02/2003
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Posts: 759
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Loc: Thüringen
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Re: Ein seltsames Huppen
[re: Jens K.]
15/03/2003 04:39
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Servus Jens ,
wie schon gesagt legal ist das Xenon im V8 nicht . Ganz einfach deswegen , weil eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage Voraussetzung dafür sind . Mit einer Scheinwerferreinigunsanlage können die meisten bestimmt noch dienen , eine automatische Leuchtweitenregulierung gibt es jetzt auch schon zum nachrüsten , wer aber nun denkt " Problem gelöst " der irrt . Denn dann bleibt immernoch das Problem Streuscheibe , welche jene bekanntlicherweise für einen H 4 Einsatz gedacht ist . Somit bleibt jenen nur eines übrig , ohne Eintragung herum zu fahren . Wobei ich noch anmerken möchte , das ich selber Xenon verbaut habe und desöfteren angehalten wurde , und das selbst ( " fachkundige " ) Streifenhörnchen das nicht peilen . Ich denke mal das dies auch an der Fahrzeugklasse liegt , und bei einen Golf 2 - 3 oder ähnlichen wohl eher auffallen würde . Das Xenon ist auf jeden Fall um Welten besser , als die originale " Adventsbeleutung " . Es bleibt aber letztendlich Geschmackssache , für alle diejenigen die sich daran hochziehen !!! Den Einbau kann man selbst vornehmen , da es nicht viel Aufwand ist, lediglich einen Lichttest würde ich danach machen lassen . Die Preise für das normale Xenon reichen von 150,- € bis 450,-€ , und bei Bi - Xenon von 650,-€ bis 850,-€ . Wobei sich das Bi - Xenon nur schwer im V8 realisieren läßt .
Ciao .
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