C.
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Reged: 10/12/2005
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Posts: 2203
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Loc: D, Rheinland-Pfalz, Westerwald, Wissen/Sieg
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Re: Wer ist Eigentümer eines Fahrzeuges?
[re: Friedrich W.]
15/11/2006 01:52
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Edit
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Reply
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Also, wenn ich das jetzt richtig interpretiere:
Der Fahrzeugbrief nennt sich ja jetzt Zulassungsbescheinigung TEIL II ! in Klammern steht da aber immer noch Fahrzeugbrief drunter.
Ergo müßte der Fahrzeugschein nun Zulassungsbescheinigung TEIL 1 oder "nur" Zulassungsbescheinigung heißen.
Da der Fahrzeugschein noch nie die Eigentumsverhältnisse dargestellt hat, stimmt dann wieder die Klausel C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"!
Dies kann ja auch nur die Zulassungsbescheinigung TEIL II...
Du weißt doch: Beamtenfachchinesisch für Anfänger
Grüße aus dem Westerwald
Christoph
Alles wird gut!
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