P.
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Reged: 27/04/2003
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Posts: 275
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Loc: Berlin
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Re: Frage bezüglich Händler-Garantie
[re: Oliver K.]
20/03/2005 21:18
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Reply
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Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht von 1 Jahr. Bei Mängeln, die im ersten Halbjahr auftreten ist davon auszugehen, daß sie bereits bei Übergabe bestanden haben, bzw. der Händler muß nachweisen, daß sie bei Übergabe noch nicht bestanden haben. das kann er nur, wenn er z.B. ein Gutachten mitgeliefert hat das die Mängelfreiheit bestätigt. Im zweiten Halbjahr wird die Beweislast umgekehrt, d.h. der Käufer muß nachweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Bei geplatzten, gerissenen oder gelösten Schlauchverbindungen wird´s mit Sicherheit für beide Seiten Probleme geben. Hier muß ein Sachverständiger ran, der wird erkennen können, ob ein Schaden vorhersehbar war (Aufquellungen, korridierte Schellen usw.).Setze dich erstmal mit dem Händler in Verbindung.
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