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Reged: 02/10/2002
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Posts: 3264
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Loc: Heidelberg
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Re: POLIZEI BMW Motorrad .............
[re: Günter R.]
28/07/2007 22:49
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Das Anbringen von Hoheitlichen und exekutiven Kennzeichen hat bei der in Verkehrbringung Strafrechtliche Massnahmen zur Folge . Selbst der Anschein , wird verfolgt .
Wer Polizei , Zoll oder BGS Kennzeichnungen wiederrechtlich benutzt , wird mit den Belangen des STGB konfrontiert .
Selbst die T-shirts Pozilei sind verboten .
V8 erbarme Dich !
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