Bastian P.
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09/03/2020 11:55
Re: Bolero-Felgen für Japan-Reimport

Die Frage, ob er auch ET35 eintragen lassen muss, ist allerdings noch offen. Ich kann nur für Österreich sprechen und hier scheint es so zu sein, lies: Es gilt, was beim Re-Import im Fahrzeugschein eingetragen wurde, was also im Ausland bereits zulässig war. Hat er einen V8, der in Japan nur die 15er fuhr, so wie es bei den UKs zu sein scheint, muss er die Boleros nachtragen lassen. Nehme an, dass das in DE auch so gehandhabt wird.

Das betrifft freilich nur Kontrollen, fahren kann er, was er will. Wenn's scheppert und die Versicherung versucht, sich herauszuwinden, weil die Felgen ja nicht eingetragen waren, wird ein halbwegs patenter Anwalt klarstellen, dass die Felgen unbedenklich waren und damit kann sich die Versicherung brausen gehen.

Ich würde halt so einen besonderen Reimport mittlerweile genau so belassen, wie er war, die 15er sind sowieso die komfortabelsten Felgen ... aber jeder wie er meint.



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