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Hallo Zusammen, um die TÜV Auflagen zu erfüllen, ist auch der Nachweis der Leermasse und der Achslasten erforderlich. Diese habe ich auf einer geeichten Fahrzeugwaage durchführen lassen. Bilder informativ in der Anlage. Wiegeschein ist bereits unterwegs zum TÜV. Gruß, Michi |
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