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Hallo Michael. Den vorhandenen Nebelschlußleuchtenschalter kannst Du ja durch einen Blindkappe ersetzen. Dann hast Du für die Nachuntersuchung den Schalter nämlich ausgebaut, somit ist keiner vorhanden, somit kann der Prüfer nichts mehr bemängeln. Die Nebelschlußleuchte war ab 1991 erst Pflicht, was ich gestern so im Netz nachgelesen habe. Gruß Manfred M. |
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