J. Deckwer
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23/01/2010 06:52
Re: günstige Xenon-kits aus der bucht

Der A8(bis Facelift) sowie der A6 C4 besitzen Außnahmeregelungen zum Thema Xenon.

Sie brauchen keine ALWR.

Das heißt,wenn man dort Xenon nachrüsten möchte,kann man dieses auch tun !

AAAAAber--im geprüften,dafür freigegebenen Scheinwerfer!

Ein H4/H1/H7 Scheinwerfer ist nicht auf Xenon freigegeben .....


Also wenn man sich aus einem Schlachter 2 org Xenon Scheinwerfer holt und diese dort verbaut ist dieses eintragbar und wird auch mit der BE des Fahrzeuges unterstützt.
Eine SWR hatten die dann aber damals schon--nur eben die aLWR fehlte.

Wer sich in seien H1 H4 oder sonstwasScheinwerfer Brenner und Vorschaltgeräte setzt kann sich über Licht freuen--mehr aber nicht.....

Für das Papier für Xenon Nachrüstung hätte ich ne Verwendung--falss es 3-4 lagig ist
Dann hätte das papier hinterher auch einen gewissen Wert--jedenfalls mehr als jetzt.


Cem,Du kannst Dich auf den Kopf stellen,zetern und was weiß ich nicht noch alles.
Rechtens wird Dein Umbau nicht.....-auch nicht mit dem Scheißhauspapier da.

Allerdings fällt es beim Vorfacelift A8 ja nicht auf da die Scheinwerfer ja optisch gleich sind.....
Und auch für Tüv Prüfer usw wird es schwer,da der Wagen ja auch den Anschein von org verbautem Xenon hat.

Nur wer glaubt das die Polizei blöd ist hat sich auch geschnitten.....es gibt immer einen größeren Fisch....


Ich bin nicht gegen so eine Nachrüstung--garantiert nicht...(überlege auch grad wie ich es bei meinem Schleppwagen realisiere),nur rechtens wird es mit kopierten Internet ABE´s nicht....


Mfg
Jörg



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