|
|
|||||||
Bernd, auch H.-J. wird dazu nichts sagen. Der D2 wurde mit Wegfahrsperre zur ABE vorgeführt, auch so von den Versicherern eingestuft, DESWEGEN ist ein Entfernen ILLEGAL, das hat nichts mit Besitz zu tun, die ABE erlischt dadurch, ganz einfach! |
|
Generated in 0.002 seconds in which 0.001 seconds were spent on a total of 4 queries. Zlib compression enabled.