Kai E.
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08/10/2008 08:52
Re: Rückrufaktionen

Hallo zusammen,

wirkliche Rückrufaktionen inkl. Anschreiben der Halter durch die Datenbank des KBA wird heute herstellerübergreifend fast nur noch bei stark sicherheitsrelevanten Mängeln seitens der Hersteller durchgeführt. Hier fordert das KBA auch solche Aktionen und setzt diese Forderungen auch durch.

Bei anderen nennen wir es Funktionseinschränkungen werden fast nur noch solche wie hier beschriebenen Serviceaktionen durchgeführt. Die Hersteller scheuen die hohen Kosten und auch durch die Rückrufaktionen negativen Imageaspekte. Häufig bekommen die Halter von diese Service-Aktionen nicht einmal etwas mit. Diese Arbeiten werden bei Inspektionen und/oder anderweitigen Werkstattaufenthalten einfach mit erledigt!



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