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Ja, ich musste auch eine Einzugsermächtigung abgeben. Aber hab sie, nachdem der Betrag abgebucht wurde, so wie ich es auch bei anderen Einzugsermächtigungen machen darf, widerrufen. Das war am 13. April. Bis heute ist kein Einwand von denen gekommen. Das sollten sie sich aber auch mal wagen. Dann gibt es Zunder. Es steht nämlich nicht in deren Bestimmungen, dass ich das nicht darf. Gruß Manfred |
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